im Freien
Das Landratsamt Tuttlingen, hat in einer Pressemitteilung Hinweise und Regelungen für Feuer im Freien für Sie zusammengefasst.
Das Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit dienen und/oder Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen. Tätigkeitsfelder hierfür sind z. B. Feuer, Überschwemmungen oder Verkehrsunfälle.
Das Löschen ist die älteste Aufgabe der Feuerwehr. Bei diesem so genannten abwehrenden Brandschutz werden unterschiedlichste Brände mit Hilfe spezieller Ausrüstung bekämpft. Im Laufe der Zeit ist jedoch die Zahl der Brandbekämpfungen weltweit zurückgegangen. Aufgrund der zunehmenden Aufgabenvielfalt der Feuerwehr nehmen die technischen Hilfeleistungen stark zu – die Feuerwehr entwickelt sich zur Hilfeleistungsorganisation.
Die Feuerwehr kann weiterhin das Bergen von Sachgütern, toten Menschen oder Tieren übernehmen.
Vorbeugende Maßnahmen (das Schützen) beinhalten im Wesentlichen Elemente des vorbeugenden Brandschutzes. Diese dienen der Vermeidung von Entstehungsbränden z. B. durch Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder konsequenter Brandschutzerziehung in der Bevölkerung, um auf Gefahren aufmerksam zu machen und richtiges Verhalten in Notsituationen aufzuzeigen.Besonders in Industrienationen wird dem Betriebsbrandschutz immer mehr Augenmerk geschenkt, sei es durch eigene betriebliche oder durch öffentliche Feuerwehren. Darüber hinaus wird die Feuerwehr im Rahmen behördlicher Baugenehmigungsverfahren größerer Bauvorhaben häufig hinzugezogen und um Stellungnahme gebeten. Weiterhin arbeitet die Feuerwehr in verschiedenen Fachgebieten bei der Erstellung von Standards mit.Außerdem betreibt die Feuerwehr aktiven Umweltschutz, etwa durch die Eindämmung von Ölunfällen, Beseitigung von Ölspuren auf Straßen und Schutz vor chemischen, biologischen und atomaren Gefahren.
Die Waldbrandgefahr ist gerade im Sommer aufgrund der Temperaturen erhöht und
damit verbunden sind einige wichtige Punkte zu beachten.
Grundsätzlich gelten folgende Grundregeln:
1. Feuer sind im Wald und in einem Abstand von 100m zum Wald nur an eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.
2. In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald Rauchverbot.
3. Grill und Feuerstellen sind ordnungsgemäß zu beaufsichtigen und gegebenfalls zu löschen.
Verhalten bei Waldbrand:
Wenn das Feuer nicht gefahrlos selbst gelöscht werden kann, ist die Feuerwehr so schnell wie möglich zu alarmieren. Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt über den Notruf 112.
Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:
Ist die Feuerwehr am der Brandstelle angekommen übernimmt sie die weiteren Löscharbeiten.
HINWEIS:
Es ist nicht möglich, durch eine Anzeige des Feuers bei der Integrierten Leitstelle eine Alarmierung nach Notrufen zu unterbinden!
Feueranzeigen in bebauten Gebieten, sowie auf Freiflächen außerhalb bewaldeter Gebiete werden grundsätzlich wie Feuer zur Dunkelheit nicht entgegengenommen.