Insekten
Nützliche Informationen rund um Wespen und Hornissen findet ihr hier ...
WESPEN UND HORNISSEN - WAS MUSS ICH WISSEN UND AN WEN KANN ICH MICH IM NOTFALL WENDEN?
Wespe ist nicht gleich Wespe
Lediglich zwei von insgesamt 11 bei uns heimischen Wespenarten können uns durch ihre Lebensweise lästig werden: Dies sind die Deutsche und die Gemeine Wespe, die Völker mit bis zu 1000-5000 Tieren je Wespennest bilden können. Nur diese zwei Arten interessieren sich überhaupt für unsere Getränke und Süßspeisen. Deutsche und Gemeine Wespe legen ihre Nester oft in Erdhöhlen, gelegentlich auch in Rollladenkästen, unter Dachziegeln oder auch auf dem Dachboden an. Alle frei nistenden Arten, wie z. B. die Sächsische Wespe, die die sog. „Papiernester“ auf Dachböden oder Balkone bauen, werden hingegen normalerweise nicht lästig, schon weil die Zahl der Tiere in ihren Nestern klein bleibt (maximal 200-300 Tiere).
Zu Unrecht gefürchtet:
Die Hornissen
Allein durch ihre pure Größe – so können die Königinnen bis zu 4 cm groß werden - flössen die friedlichen Hornissen, die auch zur Familie der Faltenwespen gehören, vielen Menschen Angst ein. Jedoch völlig zu Unrecht! Volksweisheiten wie: „Drei Stiche einer Hornisse töten einen Menschen und sieben ein Pferd“ entbehren jeglicher Grundlage. Der Stich einer Hornisse ist nicht gefährlicher als der einer Wespe, wird jedoch aufgrund des längeren Stachels im Regelfall als schmerzhafter empfunden. Allerdings stechen die Hornissen nur bei größter Bedrängnis zu. Pro Tag fängt ein Hornissenvolk im Übrigen für ihre Larven bis zu einem Pfund (!) Insekten, darunter auch viele Schädlinge. Sie erfüllen damit eine wichtige ökologische Funktion im Naturhaushalt und sind deshalb auch gesetzlich besonders geschützt.
Ein Wespenleben ist kurz
Wespen- und Hornissenvölker leben nur einen Sommer lang. Nachdem Anfang Mai die in Kältestarre im Boden überwinternde Königin einen geeigneten Nestplatz gefunden hat, entwickelt sich das Volk innerhalb der folgenden Wochen bis zu seinem Maximum im August und stirbt im Herbst nach den ersten Nachtfrösten bereits wieder ab. Nur die Jungköniginnen überwintern an einem geschützten Ort im Boden und suchen sich im folgenden Jahr einen neuen Nestplatz. Der Lebenszyklus beginnt von neuem.
Aber keine Angst: Das alte Nest hat ausgesorgt und wird nicht wieder besiedelt.
Was kann ich im Falle eines Stiches tun ?
Gesunde Menschen können weder durch Hornissen-, noch durch Wespen-, oder Bienenstiche ernsthaft erkranken, auch wenn die Stiche oft sehr schmerzhaft sind. Im Regelfall bleibt es bei kurzfristigen Rötungen und schmerzhaften Schwellungen der gestochenen Stelle. Diese Stichstellen sollten deshalb so schnell wie möglich mit Eis gekühlt werden. Als altes Hausmittel gilt auch ein Umschlag mit Zwiebelschalen. Bewahren Sie auf jeden Fall Ruhe – es besteht im Normalfall kein Anlass zur Panik! In Ausnahmefällen kann es jedoch bei Menschen, die allergisch auf die im Wespengift enthaltenen Eiweißstoffe reagieren, auch zu schwerwiegenden allergischen Reaktionen kommen, die bis zu einem Zusammenbruch des Herz-Kreislaufsystems, im schlimmsten Fall zum Tod führen können. Allergiker sollten deshalb in jedem Falle Gegenmaßnahmen mit ihrem Hausarzt besprechen. Auch wird diesem Personenkreis dringend empfohlen, immer ein geeignetes und auch noch gültiges Antihistaminikum griffbereit im Kühlschrank zu lagern oder bei Ausflügen oder Reisen in der Kühltasche mitzuführen.
Muss ein Wespennest im/am Haus in jedem Fall entfernt werden ?
Hat jemand in seiner Wohnung oder in dessen Umfeld ein Wespennest entdeckt, so muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden, ob nun das Nest tatsächlich umgesiedelt oder sogar entfernt werden muss (z.B. weil kleine Kinder oder Allergiker im Haus leben) oder ob es nicht mit ein wenig Umsicht möglich wäre, in Koexistenz mit diesen Insekten zu leben, bis diese bei den ersten Nachtfrösten im Herbst sowieso absterben.
Bleiben Sie in jedem Falle besonnen und überlegt, also „cool“, wenn wieder einmal Wespen Kurs auf Kuchen und Eis nehmen und reizen Sie die Tiere nicht durch hektische Bewegungen.
Sind Wespen und Hornissen gesetzlich geschützt ?
Alle heimischen Wespenarten genießen wie alle heimischen Tiere einen allgemeinen Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Danach dürfen sie nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden. Die Hornisse ist darüber hinaus besonders gesetzlich geschützt. Sie ist durch die Zerstörung ihrer Lebensräume mittlerweile recht selten geworden und steht deshalb auch auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten. Deshalb ist u.a. auch vor einer geplanten Hornissen- Umsiedlung durch eine speziell ausgebildete Fachkraft eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde in Ihrem Landratsamt einzuholen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter…
Ihre Ansprechpartner für Wespen- und Hornissenfragen sind:
Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Tuttlingen Bahnhofstr. 100, 78532 Tuttlingen 07461/926- 5715 bzw. 5720
sowie
Herr Bernd Franz aus Rottweil Tel. 0741/14815 (p.) bzw. 0741/241-2464 (d.)
Er steht Ihnen als ehrenamtlicher Fachberater für Wespen – und insbesondere für Hornissenfragen für unseren Landkreis gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Bitte bedenken Sie aber bei Ihrer Anfrage, dass Herr Franz seine Aufgabe ehrenamtlich und in seiner Freizeit ausübt. Vielen Dank!
Sollte in dringenden Fällen nach vorheriger fachlicher Beratung die Umsiedlung oder gar Beseitigung eines Wespennestes erforderlich sein, führen die gewerblichen Kammerjäger/ Schädlingsbekämpfer (Gelbe Seiten) diese Arbeiten für Sie gegen Bezahlung aus. Die örtlichen Feuerwehren können nur in Notfällen bzw. bei Gefahr im Verzug kostenpflichtig tätig werden.
Und bitte denken Sie daran: Bei schweren allergischen Reaktionen nach Wespen- oder Hornissenstichen: Notruf 112